Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrgastschifffahrt Lademann Mos
Sie allgemeinen Beförderungsbedingungen und Bedingungen für die Schiffsvermietung (Chartern) und den Reisedienst der Fahrgastschifffahrt Lademann Mos (nachfolgend FaLaMo) gelten für die Inanspruchnahme von Dienst – Miet – oder Vermittlungsleistungen jeder Art der FaLaMo ohne Unterschied, ob diese Leistungen unentgeltlich oder gegen Entgelt erfolgen.
1. Vertragsabschluss
Mit der Reservierung der Fahrt oder der Leistung oder der Schiffsanmietung bietet der Kunde uns den Abschluss eines Vetrages zu den nachstehenden Bedingungen verbindlich an. Die Reservierung kann formlos erfolgen. Dieser Vertrag kommt mit unserer in angemessener Zeit abgegebenen Annahmeerklärung zustande und bedarf keiner besonderen Form. Der Vertrag kommt daneben durch Inanspruchnahme der Leistung und spätestens durch Zahlung des Entgeltes und Aushändigung der Fahrkarten zustande.
2. Beförderung und Fälligkeit
a) Im Beförderungs- und Touristikdienst ist das Entgelt vor Antritt der Fahrt zu bezahlen. Bei Voranmeldung kann die FaLaMo eine Anzahlung in Höhe von 50% des bestätigten Preises verlangen. Der Gesamtpreis richtet sich nach Fahrdauer und Fahrstrecke. Bei Überschreitung des vorgesehenen Leistungsumfangs behält sich die FaLaMo das Recht vor, den Preis entsprechend zu erhöhen, sofern die Überschreitung nicht von der FaLaMo zu verantworten ist. Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, kann die FaLaMo vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz in Höhe der für den Rücktritt des Kunden vorhergesehenen Pauschalbetrags (Ziffer 8) verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
b) Alle Preise sind bestimmt gemäß aktueller Preisliste. Erhaltene Fahrkarten und/oder sonstige erhaltene Berechtigungskarten bzgl. sonstiger Leistungen sind vom Umtausch oder von einer Rückerstattung in Form von Bargeld ausgeschlossen. Die Fahrkarte ist nur am ausgewiesenen Reisetag gültig und bis zum Ende der Fahrt zur Kontrolle durch das Personal vorzuhalten.
3. Fahrtzeiten, Fahrplan, Fahrtausfall Der Fahrplan ist unter Voraussetzung normaler Witterungs- und Wasserverhältnisse aufgestellt, so dass eine Gewähr für die Einhaltung der Ankunfts- und Abfahrtszeiten nicht übernommen werden kann. Sofern es Witterung, Wasserverhältnisse, behördliche Weisungen oder Gründe der Schiffssicherheit erforderlich machen, können die vorgesehenen Fahrtzeiten geändert werden. Zu solchen Änderungen ist auch der Schiffsführer berechtigt. Sofern es die in Satz 2 genannten Gründe erfordern, darf der Schiffsführer die Anzahl der an Bord zunehmenden Fahrgäste beschränken. Für dadurch etwa entstehende Schäden übernimmt die FaLaMo keine Verantwortung. Die FaLaMo behält sich ausdrücklich Änderung des Fahrplans, Fahrtausfall und alle Dispositionen vor, die mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse im Schiffsverkehr erforderlich sind. Die FaLaMo ist nicht verpflichtet, die Reise mit einem bestimmten Schiff durchzuführen. Besucher sind für das rechtzeitige Verlassen des Schiffes selbst verantwortlich.
4. Fahrtrouten, Leistungen, Notfälle Bei Linienfahrten werden die in den Ankündigungen vorgesehenen Fahrtroutendurchgeführt. Bei Schiffsvermietungen wird von der FaLaMo ein Fahrzeug nebst nautischer Besatzung gestellt. Die FaLaMo stellt das Personal für gastronomische Leistungen. Die FaLaMo behält sich die Wahl des Schiffes und des Personals in jedem Fall vor. Ein Anspruch auf bestimmte Plätze an Bord und/oder bei sonstiger Leistung besteht nicht. Veranstaltungen mit Musik an Bord sind bei der GEMA, Bezirksdirektion Berlin, Keithstraße 7, 10787 Berlin rechtzeitig vor Stattfinden der Veranstaltung anzumelden. Bei Notfall oder Unfall an Bord kann die Fahrt jederzeit unterbrochen werden, um schnellstmöglich an geeigneter Anlegestelle anzulegen.
5. Reisegepäck. Als Reisegepäck darf nur Handgepäck wie Aktentaschen, Handtaschen, Reisebeutel u. ä. Behälter, kleine Musikinstrumente sowie andere leicht tragbare Gegenstände, die nicht sperrig sind und ohne Belästigung Mitreisender auf einmal getragen werden können, mitgeführt werden. In Zweifelsfällen entscheidet der Schiffsführer oder ein von ihm Beauftragter. Den Anordnungen der Bediensteten über die Lagerung des Handgepäcks ist Folge zu leisten. Gepäck irgendwelcher Art darf nicht auf den Sitzgelegenheiten abgestellt werden. Der Fahrgast haftet in vollem Umfang für hierdurch entstandene Schäden.
6. Gastronomische Leistungen. Gastronomische Leistungen werden ausschließlich von der FaLaMo erbracht. Eine Bewirtschaftung durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der FaLaMo unter Berechnung einer Bereitstellungsgebühr gestattet. Ein Preisverzeichnis für Speisen und Getränke liegt auf den Tischen über Preisauszeichnungen aus. Beschwerden über den Restaurationsbetrieb sind dem Schiffsführer oder der FaLaMo zuzuleiten. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und/oder Getränken aller Art an Bord ist nicht erlaubt. Bei Verstoß gegen diese Vorschrift ist das Personal berechtigt, die Speisen und/oder Getränke bis zum Ende der Reise sicherzustellen und eine Gebühr von 30€ zu erheben.
7. Leistungs- und Preisänderungen, Rechtsfolgen. Abweichungen einzelner Leistungen von dem in der Anmeldung vorgesehenen Leistungsumfang, die die Gesamtleistung nicht wesentlich verändern, können vom Kunden nicht beanstandet werden. Leistungsveränderungen, die den Umfang wesentlich verändern – mit Ausnahme der unter Ziffer 3. beschriebenen Änderungen – berechtigen den Kunden zum Rücktritt von dem Vertrag innerhalb eines Zeitraumes von 10 Tagen nach Kenntniserlangung von der Änderung. Macht der Kunde von seinem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, bleiben eventuelle Ansprüche auf Minderung beschränkt. Das gleiche gilt für den Fall, dass Preiserhöhungen von Leistungsträgern zu einer Veränderung der Kalkulation der FaLaMo führen und wenn zwischen Zugang der Anmeldungsbestätigung und dem vereinbarten Leistungszeitpunkt mehr als drei Monate liegen. Sollte die Erhöhung der Preise durch die FaLaMo mehr als 15% des bestätigten Preises ausmachen, ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Erklärung der FaLaMo über die Anhebung des Preises zum gebührenfreien Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Etwa geleistete Anzahlungen erhält der Kunde in diesem Fall zurück. Ziffer 8. gilt nicht.
8. Rücktrittsrecht
a) Erklärt der Kunde aus anderen als in Ziffer 7. genannten Gründen den Rücktritt oder nimmt er die vereinbarten Leistungen, ohne vom Vertrag zurückzutreten, nicht an, steht der FaLaMo ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Auftragssumme zu. Der Wert ersparter Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die die FaLaMo aus einer anderweitigen Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, wird durch folgende Pauschalregelung ausgeglichen, sofern der Kunde nicht den Nachweis eines geringeren Schadens beibringt. Die FaLaMo kann ohne Nachweis der Schadenshöhe erheben:
Bei einem Rücktritt
bis zum 30. Tag vor Leistungsbeginn: 10% der Auftragssumme.
Vom 29. -14. Tag vor Leistungsbeginn: 30%;
vom 13. – 7. Tag vor Leistungsbeginn: 40%;
ab dem 6. – 2. Tag vor Leistungsbeginn: 50% der Auftragssumme.
Wird ein Auftrag erst ab dem z Tag vor Leistungsbeginn oder am
Fahrtag oder gar nicht storniert, wird die volle Vertragssumme fällig. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche durch die FaLaMo ist nicht ausgeschlossen.
b) Die FaLaMo kann von dem Vertrag zurücktreten, sofern die Ausführung des Vertrages infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, ohne dass die FaLaMo diese Umstände zu vertreten hätte. Bei Rücktritt der FaLaMo von dem Vertrag hat der Kunde Anspruch auf Erstattung etwa bereits geleisteter Anzahlungen. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen des Rücktritts der FaLaMo sind ausgeschlossen.
c) Kann die FaLaMo die gebuchte Leistung aufgrund von schlechten Wind- oder Wetterbedingungen bzw. höherer Gewalt nicht anbieten oder wird die Fahrt aus anderen Gründen abgebrochen, werden die Fahrkarten gegen Erstattung des (anteiligen) Kassenpreises des jeweiligen Fahrtickets zurückgenommen bzw. für eine andere Fahrt, jedoch nur bei vorhandenen Platzkapazitäten, umgetauscht. Wird die Fahrt gar nicht durchgeführt, entspricht die Erstattung dem vollständigen Kassenpreis; bei Abbruch der Fahrt nach teilweiser Durchführung wird der Kassenpreis anteilig erstattet.
d) Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht spätestens 14 Tage nach dem Tag, an dem die geänderte oder abgebrochene Fahrt stattgefunden hat, gegenüber der FaLaMo durch Vorlage des Fahrtickets oder Zugang der per Post geschickten Karte geltend gemacht wird.
9. Haftung
Die FaLaMo haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Stellung eines betriebssicheren Fahrzeuges und die sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die FaLaMo die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der FaLaMo beruhen und Schäden, die auf einer Verletzung von sog. Kardinalpflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung der FaLaMo steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die in der Anmeldebestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet sind, haftet die FaLaMo auch dann nicht, wenn sie derartige Leistungen vermittelt.
10. Beförderung von Tieren und Sachen
Tiere werden nur befördert, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Sachen werden nur befördert, soweit hierfür Platz vorhanden ist. Die FaLaMo übernimmt keinerlei Obhutspflichten.
11. Pflichten der Fahrgäste
Fahrgäste haben sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals Ist zu folgen. Aus Sicherheitsgründen ist untersagt:
a. die Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen,
b. Gegenstände aus den Fahrzeugen zu werfen oder hinausragen zu lassen.
c. die Benutzbarkeit der Betriebseinrichtungen, der Durchgänge und der Ein- und
Ausstiege durch sperrige Gegenstände zu beeinträchtigen. Im Übrigen haben die Fahrgäste alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Schiffsbetrieb und die Schiffssicherheit beeinträchtigen könnte. Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Begleitern. Die Beaufsichtigung von Haustieren obliegt ihren Begleitern. Kommt ein Fahrgast den ihm gegebenen Anweisungen zur Gewährleistung der Sicherheit von Schiff und Fahrgästen sowie zur Einhaltung der unter a) bis c) bestimmten Regelungen nicht nach, so kann er von der Teilnahme ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises. Im Übrigen ist der Fahrgast haftbar bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Verhaltensregeln. Bei Verunreinigung von Fahrzeugen oder Betriebsanlagen werden dieKosten für die Reinigung, mindestens jedoch EURO 50,- in Rechnung gestellt.
12. Ausgeschlossener Personenkreis
Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder andere Fahrgäste darstellen, kann der Zutritt zum Schiff oder die Teilnahme an Veranstaltungen verweigert werden oder können gar vom Betriebsgelände verwiesen werden. Eine Beförderungspflicht der FaLaMo besteht nicht. Die FaLaMo behält sich generell vor, bestimmte Personen von der Beförderung auszuschließen. Auch bestimmte Haustiere können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
13. Änderung der Beförderungsbestimmungen
Änderungen der Beförderungsbestimmungen ohne vorherige Anzeige bleiben vorbehalten. Sie haben von ihrer Veröffentlichung durch Aushang in den Geschäftsräumender Gesellschaft oder Im Verkaufsbüro an Wirkung für alle Beteiligten.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Gesellschaften und Kaufleuten, für die der Beförderungs- oder sonstige Vertrag mit der FaLaMo zum Betriebe ist Greifswald. Wolgast ist Erfüllungs- und Leistungsort.
15. Salvatorische Klausel/Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, wird sie bei Fortbestand der Bedingungen im Übrigen durch eine wirksame Bestimmung des Inhaltes ersetzt, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden von der FaLaMo nicht anerkannt. Ein gesonderter Widerspruch der FaLaMo ist insofern nicht erforderlich.
Onlinebuchungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrgastschifffahrt Lademann Mos (FaLaMo) für
den Online-Verkauf von Fahrkarten
1. Anwendungsbereich
a) Diese Online-Buchungsbedingungen der FaLaMo gelten für den Online-Verkauf von Fahrkarten zum Selbstausdruck bzw. zur Vorlage eines QR-Codes per mobilem Endgerät für die Linienfahrten und Sonderfahrten der FaLaMo (sog. Online-Tickets). Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FaLaMo. Unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen von Fahrkarten, die Verbraucher über den Online-Shop www.FaLaMo.de oder www.Der-Stralsunder.de in eigenem Namen und eigener Rechnung tätigen.
b) Verbraucher im Sinne des Gesetzes und dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen wir in geschäftliche Beziehungen treten, ohne dass dies überwiegend einer gewerblichen oder selbständigen berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
c) Alle Lieferungen und Leistungen, die durch uns im Rahmen von Verträgen erbracht werden, die über den Onlineshop unter der Internet-Domain: www.FaLaMo.de geschlossen wurden, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung und im Namen und auf Rechnung der Fahrgastschifffahrt Lademann Mos GbR
d) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
2. Bestellung
a) Die Bestellung der Fahrkarten zum Selbstausdrucken erfolgt mit Beendigung des Bestelldialoges auf der Internetseite www.FaLaMo.de Der Bestelldialog wird durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ beendet.
b) Bei Fehlen einer ausreichenden Kreditkartendeckung ist eine Bestellung über Kreditkarte nicht möglich.
c) Die FaLaMo bestätigt unverzüglich den Eingang der Bestellung.
d) Alle getätigten Eingaben werden vor Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ im Fenster „Zusammenfassung und Bezahlung“ angezeigt und können durch den Besteller vor Abschluss des Vertrages durch Betätigen der jeweiligen „ändern“-Funktion korrigiert werden.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit Annahme der Bestellung durch die FaLaMo zustande. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigungs-E-Mail an die vom Besteller angegebene E-Mail-Adresse, durch die der Zugang der Bestellung bestätigt wird. Anschließend folgt der Versand des jeweiligen Online-Tickets, welches ausgedruckt werden kann bzw. es wird ein entsprechender QR-Code zur Vorlage auf dem mobilen Endgerät zugeschickt.
4.Rücktrittsrecht
Das Rücktrittsrecht gilt wie in Ziffer 8 der Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrgastschifffahrt Lademann Mos beschrieben.
5. Zahlungsverfahren
a) Die Bezahlung der Online-Tickets ist per Kreditkarte,SOFORT-Überweisung, Giropay, SEPA-Lastschriftverfahren, möglich. Der Kauf von Tickets vor Ort ist per Barzahlung oder EC-Karte möglich.
b) Die Kreditkartenzahlung setzt die Angabe der Kreditkartennummer, der Kartenprüfziffer, des Gültigkeitsdatums in den entsprechenden Eingabefeldern des Bestelldialogs und ggf. die Authentifizierung innerhalb des jeweiligen 3D Secure Verfahrens der betreffenden Kreditkartenorganisation (MasterCard Securecode, Verified by Visa) voraus.
c) Das Bezahlverfahren über SOFORT-Überweisung setzt lediglich ein onlinefähiges Bankkonto voraus – eine Registrierung ist nicht notwendig.
d) Das Giropay-Lastschriftverfahren setzt eine einfache Angabe der IBAN, BIC und des Konto-Inhabers in den entsprechenden Eingabefeldern des Bestelldialogs voraus.
f) Das SEPA-Lastschriftverfahren setzt eine einfache Angabe der IBAN, BIC und des Konto-Inhabers in den entsprechenden Eingabefeldern des Bestelldialogs voraus.
6. Verkauf von Online-Tickets der FaLaMo
a) Nach Abschluss des Buchungsdialogs muss das Online-Ticket ausgedruckt bzw. das Online-Ticket mit dem QR-Code auf einem mobilen Endgerät zur Vorlage bei der FaLaMo gespeichert werden.
b) Dem Besteller wird das Online-Ticket mit dem QR-Code nach erfolgter Bestätigungs-E-Mail im HTML-Format zugeschickt. Die Versendung eines Tickets per Post erfolgt nicht.
c) Die Online-Tickets können nur im Selbstausdruck ausgedruckt werden. Ein Ausdruck bei der FaLaMo ist ausgeschlossen. Nur gemäß Ziffer 5c) selbst ausgedruckte Online-Tickets bzw. der per mobilem Endgerät vorgelegte QR-Code gelten als gültige Fahrtickets. Diese müssen am Fahrtag für die gebuchte Uhrzeit ggfs. zusammen mit einem Identitätsnachweis bei der Kasse bzw. beim Schiffseinstieg vorgelegt werden. Durch Scannen werden die Online-Tickets entwertet.
7. Preise, Ermäßigungen
a) Die für die Online-Tickets angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise.
b) Es fallen keine Versandkosten an. Für die Zahlung per Kreditkarte und PayPal können zusätzliche Kosten für Sie anfallen. Ob das der Fall ist bzw. in welcher Höhe, wird Ihnen im Bestellvorgang angezeigt.
c) Bei Sonderaktionen (z.B. Online-Rabatten) ist beim angegebenen Endpreis die Ermäßigung bereits berücksichtigt.
d) Bei Bestellung ermäßigter Online-Tickets (z.B. für Kinder oder Schwerbeschädigte) erfolgen am Schiffseinstieg bzw. an der Kasse Kontrollen. Dabei muss der Anspruch auf die Ermäßigung belegt werden können. Andernfalls kann eine Nachzahlung verlangt oder der Einlass verwehrt werden.
e) Online-Tickets sind nicht kombinierbar mit weiteren Ermäßigungen, Rabattgut- scheinen oder anderen Angebotsaktionen. Sie sind vom Umtausch ausgeschlossen; es ist keine Barauszahlung möglich; Fotokopien sind ungültig.
7. Weiterveräußerung von Tickets
a) Zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets ist es dem Ticketerwerber nicht gestattet: Tickets zu einem höheren als dem Verkaufspreis der FaLaMo zu veräußern, dies gilt insbesondere auch im Rahmen einer privaten Weitergabe; Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch die FaLaMo gewerblich oder kommerziell zu veräußern; Tickets im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitality-Angeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken ohne vorherige schriftliche Einwilligung der FaLaMo zu verwenden; Tickets bei Internetauktionshäusern selbst oder durch Dritte zum Verkauf anzubieten; Tickets auf sonstigen, nicht autorisierten Internetplattformen selbst oder durch Dritte zum Verkauf anzubieten; Tickets ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese Internetbuchungsbedingungen, insbesondere diese Ziffer 7., weiterzugeben, auch soweit eine Weitergabe nach dieser Regelung nicht verboten ist.
b) Die FaLaMo ist berechtigt, von Ticketerwerbern, die unter Verstoß gegen die Bestimmung von Ziffer 7a) Tickets gewerblich weitergeben und/oder anbieten/in den Verkehr bringen, pro Verstoß eine Vertragsstrafe von bis zu dem Doppelten des Eintrittspreises pro verkaufter Karte zu verlangen. Maßgeblich für die Anzahl der Verstöße ist die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets. Bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Verbote verliert das Ticket seine Gültigkeit und berechtigt nicht mehr zur Fahrt mit der FaLaMo. Die FaLaMo behält sich außerdem vor, Personen, die gegen die obigen Weiterverkaufsverbote verstoßen, zukünftig den Erwerb von Tickets zu verweigern und/oder weitergehende zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
8. Erstattung, Rücknahme, Verlust
a) Kann die FaLaMo die gebuchte Leistung aufgrund von schlechten Wind- oder Wetterbedingungen bzw. höherer Gewalt nicht anbieten oder wird die Fahrt aus anderen Gründen abgebrochen, werden die Fahrkarten gegen Erstattung des (anteiligen) Kassenpreises des jeweiligen Fahrtickets zurückgenommen bzw. für eine andere Fahrt, jedoch nur bei vorhandenen Platzkapazitäten, umgetauscht. Wird die Fahrt gar nicht durchgeführt, entspricht die Erstattung dem vollständigen Kassenpreis; bei Abbruch der Fahrt nach teilweiser Durchführung wird der Kassenpreis anteilig erstattet. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht spätestens 14 Tage nach dem Tag, an dem die geänderte oder abgebrochene Fahrt stattgefunden hat, gegenüber der FaLaMo durch Vorlage des Fahrtickets oder Zugang der per Post geschickten Karte geltend gemacht wird.
b) Eine Stornierung des Vertrages durch den Kunden oder eine Rücknahme von Online-Tickets durch FaLaMo ist nicht möglich.
9. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht für Verbraucher
a) Kein Widerrufsrecht gibt es für Freizeitaktivitäten, für die die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorgesehen ist nach §312g Abs.3 9BGB . Der Kunde kann einen Widerruf im gesetzlichen Rahmen tätigen. Der Widerruf ist zu richten an:
Fahrgastschifffahrt Lademann Mos
Bahnhofstraße 53
17438 Wolgast
Info[at] FaLaMo.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E- Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
10. Salvatorische Klausel/Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, wird sie bei Fortbestand der Bedingungen im Übrigen durch eine wirksame Bestimmung des Inhaltes ersetzt, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden von der FaLaMo nicht anerkannt. Ein gesonderter Widerspruch der FaLaMo ist insofern nicht erforderlich.
Onlinebuchungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fahrgastschifffahrt Lademann Mos (FaLaMo) fürden Online-Verkauf von Fahrkarten
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Charterverkehr der Fahrgastschifffahrt Lademann Mos
Abschluss des Chartervertrags: Mit der Buchung bietet der Mieter (Kunde) der Fahrgastschifffahrt Lademann Mos den Abschluss eines Chartervertrags verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, als E-Mail oder Brief erfolgen. Bei Annahme durch die Fahrgastschifffahrt Lademann Mos kommt der Vertrag zustande.
Bezahlung: Innerhalb von sieben Tagen ab Vertragschluss ist eine Anzahlung von 25% des Charterpreis zu leisten. Diese Anzahlung wird mit dem Gesamtpreis verrechnet. Die Differenz zum Gesamtpreis ist nach Rechnungslegung auf das Geschäftskonto einzuzahlen. Bei verspäteter Zahlung sind für jede Mahnung 5,50€ Mahngeld und Verzugszins in Höhe von 12,75% von der vertraglichen Summe zu zahlen.
Verlängerung der Fahrt: wird die Fahrt auf Wunsch des Kunden über die vereinbarte Zeit hinaus verlängert, so wird jede angefangene Stunde mit dem vollen Charterpreis berechnet. Ein Anspruch auf eine Verlängerung der Fahrt besteht nicht.
Rücktritt des Kunden: Tritt der Kunde aus Gründen, die die Fahrgastschifffahrt Lademann Mos nicht zu vertreten hat, vom Vertrag zurück (mündlich oder schriftlich) werden folgende Stornierungskosten berechnet:
bis 31 Tage vor der Fahrt: 20% des Charterpreises
bis 21 Tage vor der Fahrt: 30% des Charterpreises
bis 11 Tage vor der Fahrt: 50% des Charterpreises
bis 01 Tage vor der Fahrt: 85% des Charterpreises
am Tag der Fahrt 100% des Charterpreises
Bei Rücktritt der Fahrt werden bereits bestellte Speisen und Getränke zum Einkaufspreis in Rechnung gestellt. Erfolgt der Rücktritt am Tag der Fahrt werden bestellte Speisen zu 100% in Rechnung gestellt.
Rücktritt der Fahrgastschifffahrt Lademann Mos: Wird eine vereinbarte Zahlung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geleistet ist die Fahrgastschifffahrt Lademann Mos zum Rücktritt des Vertrags berechtigt. Die Fahrgastschifffahrt Lademann Mos ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn höhere Gewallt oder andere nicht von der Fahrgastschifffahrt Lademann Mos zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. Es besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
Auch kann die Fahrgastschifffahrt Lademann Mos vom Vertrag zurück treten, wenn die Charterfahrt unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen (z.B. Anzahl der Fahrgäste / Zweck der Fahrt) gebucht wurde.
Speisen und Getränke: Grundsätzlich ist der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken bei der Fahrgastschifffahrt Lademann Mos nicht gestattet. Speisen und Getränke können von der Fahrgastschifffahrt Lademann Mos für die Charterfahrt bezogen werden. Möchte der Kunde seine eigenen Speisen und Getränke mit bringen, so ist er alleine für diese verantwortlich. Eine Bewertung durch die Fahrgastschifffahrt Lademann Mos findet in diesem Fall nicht statt. Für die mitgebrachten Speisen und Getränke ist ein ortsübliches Korkgeld zu zahlen. Geschirr und Besteck, so wie Platz zum Kühlen können von der Fahrgastschifffahrt Lademann Mos für die Zeit der Charterfahrt gemietet werden. Diese Miete schließt die Reinigung mit ein. Wird ein Mitbringen der eigenen Speisen und Getränke nicht im Vorfeld vereinbart kann die Fahrt verweigert werden.
Dekoration: Das Anbringen und Aufstellen von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Fahrgastschifffahrt Lademann Mos nicht gestattet. Sofern es genehmigt wird muss die Dekoration den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Die Fahrgastschifffahrt Lademann Mos übernimmt keine Haftung für Schaden, die durch die Dekoration verursacht werden, oder Schäden an der Dekoration selber.
Haftung bei Sach- und Personenschäden: Während der vertraglich vereinbarten Charterzeit sind alle Fahrgäste durch die Fahrgastschifffahrt Lademann Mos gegen Personenschäden, die durch die Fahrgastschifffahrt Lademann Mos versichert. Bei grober Fahrlässigkeit durch den Mieter oder seine Gäste erlischt der Schutz.
Für Schäden, die am Schiff oder der Einrichtung oder dem Inventar durch den Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden haftet der Mieter.
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen: Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden auf dem Schiff. Die Fahrgastschifffahrt Lademann Mos übernimmt keine Haftung für Verlust, Untergang oder Beschädigung. Zurückgebliebene Gegenstände sind innerhalb von drei Monaten abzuholen. Sofern kein erkennbarer Wert besteht behält sich die Fahrgastschifffahrt Lademann Mos vor die Gegenstände nach drei Monaten zu vernichten.
GEMA-Meldung: Musik und Tanz an Bord müssen vom Kunden bei der GEMA rechtzeitig vor Fahrtantritt gemeldet und die Gebühren bezahlt werden. Der Mieter stellt die Fahrgastschifffahrt Lademann Mos im Falle von Lärm und Umweltbeeinträchtigungen von Anspruch Dritter auch öffentlicher Dienststellen und Behörden frei.